Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
Wie bereits mit unseren Meldungen im Juli 2022 mitgeteilt, dürfen nach Auflage der Datenschutzaufsicht nur Berater_innen, die die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert haben, weiterhin die Online-Beratungsplattform nutzen. Diese Auflage gilt bereits seit dem 1. Mai 2022. Nach der Übergangszeit, die nun am 1. Oktober 2022 ausläuft, werden alle Berater_innen, die die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht aktiviert haben, keinen Zugriff mehr auf die Online-Beratungsplattform haben. Sie können sich weiterhin mit Ihren Anmeldedaten anmelden. Nach der Eingabe der Anmeldedaten erfolgt dann jedoch die Aufforderung, die Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten. Erst dann wird der Zugriff auf die Beratungsverläufe gestattet.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung
Zusätzlich bieten wir am 20. September und am 26. September jeweils eine halbstündige Kurzschulung dazu an. Bitte informieren Sie sich hier über Termine und Einwahldaten.